Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat Musterbedingungen für die Cyberversicherung überarbeitet. Welche Themen klargestellt wurden.
Ein großer Rechtsschutzversicherer veröffentlichte Leistungs-Daten. Daraus lässt sich ablesen: Vertragsrechtsschutz wird für Gewerbekunden immer wichtiger.
Gründer und etablierte kleine und mittelständische Unternehmen sollten sich bei Versicherungsabschlüssen unbedingt von Fachleuten beraten lassen. Insbesondere in der Anfangsphase unterschätzen viele das Risiko von Cyberangriffen, wie die Gründerstudie der öffentlichen Versicherer in Deutschland zeigt.
Für Minijobs gilt bisher eine Einkommensgrenze von 450 Euro. Doch das soll sich ab Oktober ändern. Die Grenze soll dann auf 520 Euro angehoben werden. Für derartige Tätigkeiten müssen keine Sozialabgaben gezahlt werden.
Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil die Rechte von Kundinnen und Kunden einer privaten Unfallversicherung gestärkt. Ist ein Tagegeld vereinbart, so endet der „Abschluss der Behandlung“ nicht mit dem letzten Arztbesuch, wenn der Mediziner im Anschluss Krankengymnastik oder eine andere Maßnahme verschreibt. Die Zeit dieser Therapien müsse auch berücksichtigt werden (Urteil vom 04. November 2020, IV ZR 19/19).
Auch im August treten wieder neue Gesetze und Regeln in Kraft. Azubis und Studenten sollen mehr Geld erhalten - und wer eine Weiterbildung macht, soll ebenfalls mehr Geld bekommen.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung gelten seit dem 17.07.2020 neue Regeln, wenn ein Gespann mit Anhänger unterwegs ist und dieser Anhänger in einen Unfall verwickelt wurde. Künftig kommt der Versicherer der Zugmaschine für den Schaden auf, sofern der Hänger nicht gefahrerhöhend wirksam wird. Zuvor mussten sich Kfz- und Anhängerversicherer die Kosten hälftig teilen. Experten rechnen mit sinkenden Kosten für Anhänger-Versicherungen.
Die Bundesregierung will mit einer Senkung der Umsatzsteuer Unternehmen und Verbrauchern gleichsam unter die Arme greifen, damit die Wirtschaft in der Corona-Krise wieder in Schwung kommt. Doch die angedachte Steuersenkung bedeutet für Firmen einen enormen Mehraufwand: Und dabei müssen Gewerbetreibende einige Punkte beachten.
Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichtes zeigt erneut, wie eingeschränkt der Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung ist. Demnach ist ein Arbeitnehmer nicht einmal durch die Berufsgenossenschaft geschützt, wenn er auf dem direkten Weg zur Arbeit beim Tanken verunfallt. Das Urteil stellt die bisherige Rechtspraxis auf den Kopf (Urteil vom 30. 1. 2020 - B 2 U 9/18 R).
Die Coronakrise hat viele Arbeitnehmer und auch Selbstständige ins Homeoffice gezwungen: Dort kommunizieren sie mit Kunden und Geschäftspartnern. Damit tauschen sie auch sensibelste Daten aus, die nicht in unbefugte Hände geraten dürfen. Anlass für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), aktuell vor den Folgen eines vernachlässigten Cyberschutzes zu warnen.
Die Situation scheint paradox: Auf der einen Seite rechnet die Bundesregierung mit 2,35 Millionen Kurzarbeitern infolge der Coronakrise, die entweder eine reduzierte Arbeitszeit und damit Einkommensverluste hinnehmen müssen oder die aufgrund einer „Kurzarbeit Null“ sogar ganz zuhause sind. Zugleich aber fehlt es in wichtigen Bereichen der Wirtschaft an Arbeitskräften. Deshalb werden nun auch die Zuverdienstmöglichkeiten für Kurzarbeiter deutlich erweitert.
Verdienen sich Rentnerinnen und Rentner neben ihrer gesetzlichen Rente etwas dazu, drohen Abzüge bei der gesetzlichen Rente. Die Hinzuverdienstgrenze aus dem Sechsten Sozialgesetzbuch (SGB VI) wurde jetzt aber aufgrund der Corona-Krise wesentlich nach oben verschoben. Und die Anwendung des Hinzuverdienstdeckels als individueller Wert für höhere Rentenabzüge wurde sogar komplett ausgesetzt. Rentnerinnen und Rentner dürfen derzeit also wesentlich mehr zur gesetzlichen Rente ...
Viele Firmen schicken nun ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Hause: Sie können nur noch verkürzt im Homeoffice oder gar nicht mehr arbeiten. Um diese Härten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzufangen, hat die Bundesregierung am Samstag die Regeln für Kurzarbeitergeld gelockert.
Vor einem besonders tückischen Betrugsversuch warnt aktuell das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Denn Betrüger versenden im Namen einer „Organisation Transparenzregister e.V.“ betrügerische E-Mails und verlangen eine kostenpflichtige Registrierung. Mit dem offiziellen Transparenzregister des Bundesfinanzministeriums zur Bekämpfung der Geldwäsche jedoch haben die Absender nichts zu tun. Vielmehr soll das Unwissen vieler Gewerbetreibender schamlos ausgenutzt werden, um Geld zu ...
Auch Studierende können bereits eine private Berufsunfähigkeits-Police abschließen. Und das ist gar keine so schlechte Idee, wie ein Blick auf die Absicherung von Studenten zeigt.
Ein Risiko, das auch kleineren Betrieben oder Gewerbetreibenden mit kleiner Belegschaft drohen kann: Mitarbeiter missbrauchen das in sie gesetzte Vertrauen und bereichern sich auf Kosten ihres Unternehmens. Diese Gefahr wird häufig unterschätzt, wie der Gesamtverband der Versicherer kürzlich warnte. Der Grund der Warnung sind aktuelle Zahlen für die Vertrauensschadenversicherung.
Wer ein Ehrenamt ausübt, tut Gutes und dient der Gesellschaft. Das bedeutet freilich nicht, dass man auch vor allen Risiken während der Tätigkeit geschützt ist. Es empfiehlt sich, den eigenen Versicherungsschutz entsprechend zu prüfen.
Immer mehr Rentner verdienen sich auch nach Erreichen des Ruhestands-Alters etwas dazu. Das zeigen aktuelle Zahlen der Bundesregierung. Finanzielle Engpässe sind ein Motiv — aber nicht das einzige.
Wenn Industriebetriebe längere Zeit von einer Betriebsunterbrechung betroffen sind, kann das im Zweifel die Existenz bedrohen. Und je mehr die weltweite Vernetzung zunimmt, desto mehr steigt auch die Wahrscheinlichkeit eines solches Ereignisses: Da reicht schon ein Angriff auf die IT-Technik einer Firma. Anlass für den Versicherer-Dachverband, gerade kleine und mittlere Betriebe für das Thema zu sensibilisieren.
In Südbayern und in der Alpenregion herrscht aktuell Schneechaos: Am Wochenende mussten hunderte Flüge am Flughafen München gestrichen werden, Passstraßen wurden wegen Lawinengefahr gesperrt, Skiurlauber waren eingeschlossen. Doch dürfen Arbeitnehmer auf Arbeit fehlen, wenn derartige Witterungsbedingungen herrschen? Die Antwort ist nicht ganz einfach: je nachdem.
Sagenhafte 42 Milliarden Euro Schaden haben Cyber-Attacken laut Hochrechnungen in den vergangenen zwei Jahren der deutschen Industrie beschert. Dennoch sind noch immer 86 Prozent der Betriebe nicht gegen das Risiko abgesichert, so zeigt eine aktuelle Umfrage. Im schlimmsten Fall kann das existenzbedrohend sein.
Wer als Gewerbetreibender eine Webseite betreibt, muss seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) strenge Datenschutzregeln beachten. Ein aktuelles Urteil zeigt nun, dass Unternehmer hohe Ordnungsgelder fürchten müssen, wenn sie gegen den Datenschutz verstoßen. Besser ist es, von vorn herein den Datenschutz zu beachten.
Unschuldig in einen Unfall verwickelt - und dann noch einen Teil der Reparaturkosten selbst zahlen müssen, weil der Kfz-Versicherer des Unfallverursachers behauptet, die Werkstatt-Rechnung sei zu hoch? Das müssen sich Unfallgeschädigte nicht gefallen lassen, wie das Amtsgericht München bestätigte (AZ. 332 C 4359/18). Demnach muss der Versicherer auch eine Rechnung voll zahlen, die mutmaßlich zu hoch ausgefallen ist.
Wer sich auf Arbeit befindet oder auf den Weg dorthin, der ist in der Regel auch durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Was aber viele Arbeitnehmer nicht wissen: Schon in der Raucherpause oder auf dem Weg dorthin erlischt der Schutz. Denn die Zigarette zwischendurch hat mit der eigentlichen Arbeit nichts zu tun.
Augen auf bei den Betriebsrenten! Diese werden ab dem Neujahr besser gefördert. Und gerade kleine und mittlere Unternehmen sollen ab Januar 2018 noch mehr profitieren.
Am 1. Juni hat der Deutsche Bundestag das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) beschlossen. Zwar muss dieses Gesetz noch den Bundesrat passieren, aber dessen Zustimmung gilt als reine Formsache. Betriebsrenten könnten mit der Gesetzreform speziell für kleine und mittlere Unternehmen attraktiver werden. In Kraft treten soll das neue Gesetz bereits zum 1. Januar 2018.
Eine aktuelle Studie bestätigt: Die meisten Menschen müssen ihren Beruf aufgrund einer psychischen Erkrankung aufgeben. Fast ein Drittel aller neuen Leistungsfälle in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) werden aufgrund eines Nervenleidens genehmigt. Und der Anteil derartiger Erkrankungen steigt seit Jahren.
Versicherungsbetrug wird von vielen Deutschen noch immer als Kavaliersdelikt gesehen. Beinahe jede zehnte Schadensmeldung enthalte Auffälligkeiten, berichtet nun der Dachverband der Versicherer. Und warnt vor den Konsequenzen, denn Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt.