Grundsätzlich herrscht in Deutschland Krankenversicherungspflicht. Die Frage, ob man sich privat oder gesetzlich krankenversichern möchte, hängt maßgeblich vom Jahreseinkommen der zu versicherten Person ab.
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         Gesetzliche Krankenkasse  | 
      
         Private Krankenkasse  | 
    
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         kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern ohne bzw. nur mit geringem Einkommen  | 
      
         ab Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (ändert sich jedes Jahr); jedes Familienmitglied muss extra versichert werden,  | 
    
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         Beiträge abhängig vom Bruttoeinkommen (Solidaritätsprinzip) bis zur Beitragsbemessungsgrenze  | 
      
         
          Beiträge sind abhängig vom Tarif, Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand (Äquivalenzprinzip)  | 
    
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         Behandlung erfolgt durch Vertragsärzte und Zahnärzte der Kasse  | 
      
         freie Arztwahl  | 
    
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         eingeschränkte Wahl des Krankenhauses (Einweisung in eines der nächstgelegenen Krankenhäuser)  | 
      
         freie Krankenhauswahl; Unterbringung in Einzelzimmer und Chefarztbehandlung (je nach Tarif)  | 
    
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         Krankenschutz im Inland und Ländern mit Sozialversicherungsabkommen; Keine Übernahme der Rücktransportkosten nach Krankenbehandlung im Ausland  | 
      
         Unbegrenzter europaweiter Krankenschutz; und je nach Gesellschaft weltweiter Krankenschutz meist mit zeitl. Begrenzung  | 
    
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         Zuzahlungen für Medikamente und Hilfsmittel nur auf Rezept der Vertragsärzte (außer zuzahlungsfreie Medikamente)  | 
      
         Volle Erstattung aller notwendigen Medikamente auf Rezept der Ärzte  | 
    
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         Für Heilmittel wie Massagen, Krankengymnastik usw. muss der Patient oft zuzahlen  | 
      
         Volle Erstattung aller notwendigen Heilbehandlungen  | 
    
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         Beitragsfreiheit während dem Mutterschafts- und Erziehungsurlaub  | 
      
         keine Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungsurlaub  | 
    
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         Gesetzlich festgelegter Versicherungsschutz; Gestaltung bedingt möglich durch Wahltarife bei den einzelnen Krankenkassen  | 
      
         Individuelle Gestaltung: gewünschte Leistungen werden vertraglich festgelegt, z.B. Zahnersatz, Heilpraktiker, Einzelzimmer, Chefarztbehandlung; seit Gesundheitsfonds: Basistarif  | 
    
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         keine Kostenübernahme bei Heilpraktikerbesuchen  | 
      
         bei tariflicher Vereinbarung ist die Kostenübernahme für die Behandlung bei einem Heilpraktiker möglich  | 
    
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         Abrechnung erfolgt nach dem Sachleistungsprinzip; Sie müssen nicht in Vorleistung treten; die Krankenkassen rechnen mit den Arztpraxen, Krankenhäuser etc. untereinander ab  | 
      
         Abrechnung erfolgt nach dem Kostenerstattungsprinzip; Privatpatienten wird eine Rechnung ausgestellt, erst dann erfolgt die Erstattung  | 
    
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         keine Gesundheitsprüfung  | 
      
         Risikozuschläge oder Leistungsausschluss bei Vorerkrankungen; für Basistarife gelten weder Risikozuschläge, noch Leistungsausschlüsse - der Patient darf nicht abgelehnt werden; es gilt Versicherungspflicht  | 
    
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         Zahnersatz wird nur noch als Pauschale geleistet  | 
      
         je nach Tarif sind 60 bis 90 Prozent der Zahnersatzkosten versicherbar; auch hochwertige Materialien, z.B. Gold, Keramik  | 
    
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         Beitragsrückerstattung nach Nichtinanspruchnahme von Leistungen ist je nach Krankenkasse möglich  | 
      
         Beitragsrückerstattung nach Nichtinanspruchnahme von Leistungen ist möglich  | 
    
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         Durch einen vertraglich vereinbarten Selbstbehalt sind je nach Krankenkasse Beitragssenkungen möglich  | 
      
         Durch vertraglich vereinbarten Selbstbehalt Beitragssenkungen möglich  |