Urteil

Auch dem Widerrufsjoker bei Lebensversicherungen sind Grenzen gesetzt, wie erneut ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zeigt. Im vorliegenden Fall versuchte eine Frau, nach vielen Jahren ihren Vertrag rückabwickeln zu lassen, obwohl sich in der Widerrufs-Belehrung lediglich ein Formulierungsfehler fand. Sämtliche Instanzen schmetterten ihren Vorstoß ab.