Lexikon -Versicherungsschein
Der Versicherungsschein ist eine Urkunde. Diese wird dem Versicherungsnehmer von der Versicherungsgesellschaft ausgehändigt und ist Beweis darüber, dass ein Versicherungsverhältnis besteht und der Vertragsinhalt gebilligt gilt.
siehe:Versicherungsantrag, Versicherungsvertrag, VVG-Reform