Lexikon -Vermögensschaden


Im Gegensatz zum BGB unterscheidet die Haftpflichtversicherung zwischen Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Unter solchen versteht man:

  • Ersatzansprüche aus entgangenen Gewinnen
  • Verletzungen des Persönlichkeitsrechtes
  • Verletzungen des Wettbewerbsrechtes
  • finanzielle Verluste aufgrund von Falschberatung

Treten infolge von Personen- oder Sachschäden weitere Schäden auf, spricht man von Vermögensfolgeschäden. Diese sind i.d.R. über die allgemeine Haftpflicht abgesichert.
Für Berufsgruppen, die eine beratende Tätigkeit ausüben (Rechtsanwälte, Notare, Unternehmensberater usw.), gibt es eine spezifische Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

siehe:Haftpflichtversicherung,
Frachtführerversicherung,
Transportversicherung,
Güterfolgeschaden

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