Lexikon -VVG-Reform
Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) tritt am 01. Januar 2008 in Kraft.
Das neue Gesetz führt zu veränderten Informations-, Beratungs-, Abschluss- und Betreuungsprozessen sowie zu neuen Regelungen im Leistungsfall.
siehe:Invitatio-Modell, Antrags-Modell, vorvertragliche Anzeigepflicht, Obliegenheiten, Policenmodell, Berufsunfähigkeit, Vertreter-Modell,
Verzicht auf Vertragsinformationen,
Überschussbeteiligung,
Versicherungsantrag, Versicherungsschein,
Versicherungsvertrag