Ein Risikozuschlag kann vereinbart werden, wenn eine zu versichernde Person ein erhöhtes Risiko darstellt, wie: Vorerkrankungen gefährliche Sportarten oder betstimmte berufliche Tätigkeiten usw.
Ein Risikozuschlag kann vereinbart werden, wenn eine zu versichernde Person ein erhöhtes Risiko darstellt, wie:
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