Lexikon -Reisegepäckversicherung
Die Reisegepäckversicherung bewahrt vor finanziellen Schäden bei Diebstahl, Zerstörung oder Beschädigung des Reisegepäcks. Versichert sind unter anderem: Ausweispapiere und alle privaten Gegenstände die für die Reise benötigt werden sowie auf der Reise erworbene Geschenke und Reiseandenken.
Da so strenge Sorgfalts- und Verhaltensregeln zu beachten sind und im Schadensfall dann eh keine Anspruch besteht, ist diese Versicherung gar nicht notwendig.