Lexikon -Rabattübertragung


Die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse (Schadenfreiheitsrabatt -SFR) ist bei den meisten Anbietern unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Diese Voraussetzungen können sein:
Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades
häusliche Gemeinschaft von "neuem" und "alten" SFR-Berechtigten
Rabatt kommt von einer juristischen Person

Die Rabatte können nicht unbegrenzt übertragen werden. Maßgeblich ist u.a., wie lange der neue Berechtigte seinen Führerschein besitzt.

Die genauen Bestimmungen zur Durchführung von Rabattübertragungen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter.

siehe:
Rabattschutz,
Rabattretter,
Schadenfreiheitsklasse

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