Lexikon -Pflegeleistung


Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) führt Hausbesuche durch, um festzustellen, welcher Pflegebedarf vorliegt.

Die Berichte des MDK sind Grundlage für die Pflegestufe.

Abhängig von der Pflegestufe besteht Anspruch auf Pflegeleistungen. Dazu gehören:

  • Grundpflege
  • Behandlungspflege
  • hauswirtschaftliche Versorgung

Grundpflege umfasst:
  • Hilfeleistung beim Anziehen und Waschen
  • Wechsel der Wäsche
  • Betten und Lagern
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Hilfeleistung beim Wasserlassen und Abführen
  • Hilfeleistungen beim Aufstehen und Laufen
  • Reinigung und Pflege von Zahnprothesen
Auch Fuß- und Nagelpflege sowie die Kontrolle, ob genügend Nahrung und Flüssigkeit aufgenommen wurden, gehören zur Grundpflege.

Bestandteile der Behandlungspflege sind:
  • Versorgung mit Verbänden
  • Darmeinläufe
  • Wundbehandlung
  • Legen eines Blasenkatheters
  • medizinische Bäder
  • Verabreichung von Augentropfen
  • Kontrolle von Blutdruck oder Blutzucker
  • Medikamenteneinnahme und -kontrolle
  • Injektionen

Behandlungspflege wird von ausgebildeten Krankenschwestern und Pflegern des Pflegedienstes übernommen.
Weil diese Pflegeleistung über die Krankenkasse abgerechnet wird, ist eine ärztliche Verordnung notwendig.

Hauswirtschaftliche Versorgung umfasst:

  • Einkauf
  • Säubern der Wohnung
  • Instandhaltung von Kleidung und Wäsche
  • Zubereitung der Mahlzeiten
  • Heizen und Beschaffung von Heizmaterial
  • Behördengänge
  • Begleitung bei Arztbesuchen

siehe:
Kurzzeitpflege
Pflegehilfsmittel

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