Lexikon -Pflegehilfsmittel


Werden Bedürftige, denen eine Pflegestufe zugeordnet ist, in häuslicher Pflege versorgt, besteht Anspruch auf Pflegehilfsmittel.

Dazu gehören:

  • Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
    (z.B. Pflegebetten und Zubehör)
  • Pflegehilfsmittel zur Hygiene und Körperpflege
    (z.B. Waschsysteme, Bettpfannen)
  • Pflegehilfsmittel zur Mobilität
    (z.B. Hausnotrufsysteme)
  • Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden
    (z.B. Lagerungsrollen)
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
    (z.B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel)


Pflegehilfsmittel können ohne eine ärztliche Verordnung bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.

Allerdings gelten Erstattungsgrenzen und Zuzahlungsregelungen.

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