Lexikon -Pensionszusage
Eine Pensionszusage ist ein unmittelbares Versorgungsversprechen eines Arbeitgebers an seine Mitarbeiter und deren Hinterbliebene. Der Arbeitgeber geht die Verpflichtung ein, im Alter, Todes- oder Invaliditätsfall des Arbeitnehmers Leistungen aus seinem eigenen Betriebsvermögen zu leisten. Er gewährt ihm praktisch eine Altersversorgung in Form einer lebenslangen Rente.
Diese Pensionszusage wird in der Regel durch versicherungsspezifische Lösungen gedeckt, der Einbindung von Investmentfonds und anderen Möglichkeiten. Auch hier gilt: Für die Direktzusage auf Entgeltumwandlung sind sie Sozialversicherungsbeiträge bis zum Jahr 2009 bis zu 4 % der Rentenversicherungs-Beitragsbemessungsgrenze frei. Die ausbezahlten Leistungen sind voll steuerpflichtig.
Wichtig ist eine Absicherung für den Fall des Konkurses des Arbeitgebers, um seine Ansprüche geltend zu machen, z.B. durch den Beitritt zum Pensions- Sicherungsverein (PSV) in Köln.
siehe: Pensionsfonds