Lexikon -Krankenfahrstühle


Versicherungsschutz besteht bei Diebstahl von Krankenfahrstühlen, wenn diese nachweislich in Gemeinschaftsräumen (z.B. in Treppenhäusern, Windfängen, Gemeinschaftskeller- oder Bodenräumen) des Gebäudes, in der sich die versicherte Wohnung befindet, abgestellt waren.

Um Ersatz von der Versicherung zu bekommen, ist eine polizeiliche Meldung des Diebstahls notwendig.
siehe:
Hausratversicherung

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