Lexikon -Kieferorthopädie
Bei der PKV erfolgt je nach Leistungswahl die Kostenübernahme in der Kieferorthopädie bis zu einem vereinbarten Prozentsatz.
Als Kosten gelten Gebühren für zahnärztliche Leistungen zur Beseitigung von Kiefer- und Zahnfehlstellungen (z.B. die Zahnspangen für Kinder), ebenso die zugehörigen Material- und
Laborkosten.