Lexikon -Kieferorthopädie


Bei der PKV erfolgt je nach Leistungswahl die Kostenübernahme in der Kieferorthopädie bis zu einem vereinbarten Prozentsatz.

Als Kosten gelten Gebühren für zahnärztliche Leistungen zur Beseitigung von Kiefer- und Zahnfehlstellungen (z.B. die Zahnspangen für Kinder), ebenso die zugehörigen Material- und Laborkosten.

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