Lexikon -Kieferorthodädie
Kieferorthopädische Eingriffe dienen der Prophylaxe, aber auch der Beseitigung von Fehlstellungen von Kiefer und Zähnen.
In der Regel werden solchen Maßnahmen vorgenommen, bis die Kieferentwicklung abgeschlossen ist.
Bis zum vollendeten 15. Lebensjahr des Versicherten gewähren Versicherungsgesellschaften je nach tariflicher Festlegung Leistungsanspruch für kieferorthopädische Behandlung ohne gesonderte Überprüfung.