Lexikon -Kautionsversicherung
Bei einer Kautionsversicherung übernimmt der Versicherer die Bürgschaft für eine ordnungsgemäße Erfüllung von Kauf-, Werks- oder Zuliefererverträgen für gestundete Steuern und Zinsen.
Das Bürgschaftsvolumen wird nicht auf die Kreditlinie bei der Hausbank angerechnet.
Kautionsversicherungen werden überwiegend im Bauhaupt- und Nebengewerbe sowie im Maschinen- und Anlagenbau abgeschlossen.
Einige Versicherer bieten auch Reisepreisabsicherungen für Reiseveranstalter an.
Daneben gibt es:
Voraussetzung ist, dass das Unternehmen bereits zwei Jahre besteht. Für einen Abschluss ist auch eine positive Bonitätsprüfung nötig.