Lexikon -Fahrzeugversicherung
Bei der Kraftfahrzeugversicherung handelt es sich um eine Sachversicherung.
Jedes Fahrzeug wird dank des Typklassensystems seinem tatsächlichen Wert in Deckung gegeben; eine Versicherungssumme wird nicht bestimmt; eine Unterversicherung ist somit ausgeschlossen.
Es wird zwischen Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung unterschieden.
Eine Teilkaskoversicherung (auch: Fahrzeugteilversicherung) deckt Schäden aus folgenden Gefahren ab:
- Brand und Explosion
- Entwendung (Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch, Unterschlagung)
- Elementarschäden (unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung)
- Wildschaden
- Glasbruch
- Schmorschäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
Einige Versicherer bieten auch Versicherungsschutz bei Schäden durch Marderbisse.
Die Vollkaskoversicherung (auch:
Fahrzeugvollversicherung) bietet zusätzlich Versicherungsschutz bei Schäden durch:
- Unfall
- Reifenschäden
- Vandalismus