Lexikon -Erfüllungsanspruch
Ansprüche, die auf die Erfüllung von Verträgen zielen, sind in der Haftpflichtversicherung nicht versichert.
In erster Linie sind Kauf-, Werk-, und Mietverträge von diesem Ausschluss betroffen.
Ansprüche, die auf die Erfüllung von Verträgen zielen, sind in der Haftpflichtversicherung nicht versichert.
In erster Linie sind Kauf-, Werk-, und Mietverträge von diesem Ausschluss betroffen.