Lexikon -Direktanspruch
Hat ein Geschädigter einen Direktanspruch gegen den Versicherer des Schadensverursachers, wird die Durchsetzung seiner Schadensersatzansprüche erleichtert.
Hat ein Geschädigter einen Direktanspruch gegen den Versicherer des Schadensverursachers, wird die Durchsetzung seiner Schadensersatzansprüche erleichtert.